Veröffentlichung der Inventarliste gemäß EED III-Richtlinie
Gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) und den darauf basierenden nationalen Vorgaben sind alle Gemeinden verpflichtet, eine Inventarliste ihrer Gebäude zu erstellen und bis 11.10.2025 zu veröffentlichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude transparent darzustellen und einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs zu leisten.
Die Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall kommt dieser Verpflichtung nach und stellt die Inventarliste der relevanten Gebäude sowie die dazugehörigen Energieausweise online zur Verfügung.
Gebäudeinventarliste gemäß EED III Stand 09.10.2025
Energieausweis Gemeindeamt Stand 09.10.2025
Energieausweis Volksschule Stand 09.10.2025
Energieausweis Feuerwehr und Musikheim Stand 09.10.2025
Energieausweis Bauhof Stand 09.10.2025